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Neue Regelungen zur Restschuldbefreiung beschlossen

Verfasst am 17.05.2013 von Stephanie Schmidt

Der Bundestag hat gestern ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte  beschlossen. Durch die Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens soll gescheiterten Unternehmern und Personen, die in die Insolvenz geraten, ein finanzieller Neuanfang ermöglicht werden.

Ab dem 1.Juli 2014 können Schuldner eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren beantragen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten begleichen können. Bisher betrug dieser Zeitraum sechs Jahre. 

Mit der Neuregelung sollen für den Schuldner Anreize gesetzt werden, durch Begleichung eines möglichst hohen Anteils seiner Forderungen eine frühzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen. Für die Gläubiger hat dies die positive Wirkung, dass sie noch einen bedeutenden ihrer Forderungen realisieren können, während sie nach der bisherigen Rechtslage bei einer Restschuldbefreiung nach sechs Jahren oft leer ausgingen. Nach fünf Jahren sieht die Neuregelung eine vorzeitige Restschuldbefreiung dann vor, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen werden können. Zudem besteht für Gläubiger  zukünftig jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.

Erfreulich ist, dass die Mindestbefriedigungsquote von ehemals 25 Prozent im Regierungsentwurf nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags auf 35 Prozent heraufgesetzt wurde. Eine Anhebung der Quote hatte auch der bvh im Gesetzgebungsverfahren angeregt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

Stephanie SchmidtPermalinkKommentare 0
Tags: restschuldbefreiungsverfahren, insolvenz, bundestag
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Facebook - unaufhaltsam?

Verfasst am 02.02.2012 von Stephanie Schmidt


Gestern erfuhr die Welt das Neuste in Sachen Facebook: Der Börsengang steht unmittelbar bevor. In seinem gestern veröffentlichten Börsenprospekt nannte Facebook hierzu ein paar Zahlen: Ein Erlös von 5 Milliarden US-Dollar soll mit dem Börsengang erzielt werden. Sein Verdienst im Vorjahr lag bei etwa einer Milliarde Dollar bei etwa 3,7 Milliarden Dollar Umsatz, wobei Prozent davon auf Werbeeinnahmen zurückzuführen sei. Etwa 845 Millionen aktive Nutzer gab es 2011 bei Facebook. Die Zahl der Mitarbeiter stieg allein im Jahre 2011 um 50 Prozent auf 3200.

In Deutschland werden dagegen in Bezug auf Facebook verstärkt andere Dinge wahrgenommen: So wurde in der letzten Woche die geplante automatische Einführung der Funktion "Facebook Timeline", in Deutschland "Chronik" genannt, stark kritisiert. Diese neue Funktion, die Facebook-Nutzern ermöglicht, ihr Profil als interaktiven Lebenslauf zu präsentieren, soll in den nächsten Wochen bei jedem Nutzer automatisch aktiviert werden. Dann sollen dem Nutzer nur sieben Tage bleiben, sein Profil durchzusehen und zu bearbeiten, bevor es freigeschaltet wird. Zwar soll an den bisherigen Einstellungen zur Privatsphäre nichts geändert werden. Allerdings könnten ältere Beiträge, für die der Zugang nicht beschränkt wurde, nun (ungewollt) eher in den Focus gerückt werden. Hier könnten also Überprüfungen der Privatsphäre-Einstellungen nötig sein. Datenschützer wie der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner sehen dies kritisch . Er sagte, Facebook sei für ihn eine Bedrohung. Die neue Chronik hole „Bilder, die auf Facebook längst verschollen waren, aus dem Orkus“.

Noch immer nicht vergessen ist auch die Streitigkeit um den Facebook "Gefällt mir"-Button und die Fanpages in Schleswig Holstein. Auch hier gab es in der letzten Woche wieder neue Entwicklungen: Die Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein hat nach einem Bericht der Lübecker Nachrichten  beim Verwaltungsgericht in Schleswig Klage gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) eingereicht. Dieses hatte aus datenschutzrechtlichen Gründen mit schriftlichen Verfügungen Wirtschaft und Behörden in Schleswig Holstein untersagt, den "Gefällt mir"-Button und die Fanpages weiterhin zu verwenden. Hier sind sich zumindest alle Beteiligten in einem einig: es sei gut, dass der Streit von einem Gericht geklärt und für die privaten und gewerblichen Facebook-Nutzer endlich Klarheit geschaffen werde.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner  mahnte übrigens anlässlich des geplanten Börsengangs von Facebook nochmals an, das Unternehmen müsse als börsennotiertes Unternehmen umso mehr den Anspruch erfüllen, sich an Recht und Gesetz zu halten. Facebook habe bisher schon viele Datenschutzverbesserungen angekündigt, aber nur Weniges eingelöst.

Große Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch der Vorschlag der Europäischen Kommission  für eine neue Europäische Verordnung zum Datenschutz. Diese enthält einige Regelungen, die stark soziale Netzwerke betreffen dürften, wie etwas das sogenannte Recht auf Vergessen, das den Nutzer berechtigen soll, die Löschung von personenbezogenen Daten zu verlangen, die ihn betreffen, sofern keine legitimen Gründe für die Speicherung bestehen. Es bleibt also spannend, zu beobachten, ob und wie Facebook auf den verstärkten "Gegenwind" in Sachen Datenschutz aus Europa reagieren wird.

Stephanie SchmidtPermalinkKommentare 0
Tags: facebook, börse, timeline, chronik, gefällt mir, fanpages, uld, aigner
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Googles Like-Button

verfasst am 25.01.2012 von Ingmar Böckmann


Google hat bekanntgegeben die Datenschutzerklärungen seiner Dienste zusammenzulegen und damit dienstübergreifend Daten nutzbar machen zu wollen. Wundern tut mich eigentlich nur das Google die Daten bisher wohl nicht dienstübergreifend genutzt hat.
Natürlich gibt es dafür auch eine einfache Erklärung: "Das Google-Erlebnis soll einfacher und intuitiver werden"
Ganz nebenbei ermöglicht die dienstübergreifende Datennutzung allerdings auch ein ganz neues Tracking-Erlebnis für Google. Sozusagen ein Google Like-Button (nur ohne Button...).

Ich kann mir kaum vorstellen das der Aufschrei deutscher Datenschützer ausbleiben wird. Allerdings werden sie sich diesmal kaum so "schnell" abschütteln lassen wie bei Facebooks Like-Button. Die Möglichkeiten, welche sich durch diese Maßnahme für Google bieten sind einfach zu umfänglich. Betrachtet man noch die in diesem Jahr von Google geplanten neuen Dienste, so steht Google wohl ein Jahr mit viel Gegenwind aus Schleswig Holstein bevor.

Ingmar BöckmannPermalinkKommentare 0
Tags: uld, google, facebook, datenschutzerklärung
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