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28.10.2011
15:18

Kostenfreiheit von Warteschleifen

verfasst am 28.10.2011 von Florian Seikel

 

Der Bundestag hat gestern Änderungen im Telekommunikationsrecht beschlossen: Warteschleifen bei allen Anrufen aus dem inländischen Fest- oder Mobilfunknetz an kostenpflichtige Sonderrufnummern (01803, 01805, 0900 etc.) sollen grundsätzlich kostenlos werden. Ausgenommen sind Anrufe mit einem Festpreis pro Verbindung. Zudem müssen bei Sonderrufnummern und bei Anrufen mit einem Festpreis die Anrufer über die voraussichtliche Dauer der Warteschleife informiert werden.

Der bvh hat sich gegen diese Neuregelung ausgesprochen, da die technische Umsetzbarkeit der Neuregelung nach Auskunft der Telekommunikationsdienstleister zur Zeit nicht möglich ist. Außerdem müssten sämtliche gebräuchlichen Telefonanlagen, die bisher mit 01805-er Nummern arbeiten, ersetzt und die Systeme umgestellt werden, was die Kosten der technischen Neuanschaffung auslösen würde. Angesichts der fehlenden technischen Umsetzbarkeit der geplanten Lösung aus dem Regierungsentwurf müssten die Händler möglicherweise auf Festnetznummer umstellen, Rufnummern mit Festpreis anbieten, oder eine kostenfreie Rufnummer anbieten. Jede dieser Lösungen verursacht erhebliche Mehrkosten für die Online- und Versandhandelsbranche. Zuletzt hatten wir deshalb noch den FDP-Fraktionsvorsitzenden Rainer Brüderle sowie den FDP-Vorsitzenden und Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler angeschrieben.

Auch der VATM sieht Nachbesserungsbedarf bei der TKG-Novelle. „Wir appellieren an die Politik, wichtige Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner in einer Pressemitteilung des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten.

Dem Gesetz müsste der Bundesrat noch zustimmen, damit es geltendes Recht werden kann. Sollten die Änderungen im Telekommunikationsrecht hier abgelehnt werden, so schaltet sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ein. Somit ist für Änderungen der "Zug noch nicht abgefahren" und die Gelegenheit sollte genutzt werden, über die Bundesländer die Diskussion fortzusetzen.

Sollte aber dennoch das Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Form angenommen werden, wird eine Übergangsfrist von einem Jahr gelten, nach der dann die Neuregelung beachtet werden muss.

Wir berichten übrigens ebenfalls über das Thema im aktuellen bvh-Newsletter.

Florian SeikelPermalinkKommentare 0
Tags: tkg, gesetzentwurf, bundestag, bundesrat, warteschleifen, tkg-novelle
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Die "Button-Lösung" für Online-Händler - überflüssig wie ein Knopf?

verfasst am 26.08.2011 von Christoph Wenk-Fischer


Ein Handels-Verband ist per Pressemitteilung mit Lob für die neue Button-Lösung, die das Bundeskabinett jüngst verabschiedet hat, vorgeprescht.

Ich finde, dass aus Sicht des E-Commerce eine differenziertere Betrachtung nötig ist: Die Buttonlösung für Warenlieferungsverträge war und ist unserer Meinung nach absolut unnötig und damit juristisch betrachtet "unverhältnismäßig". Der Verbraucher wird durch das schon vorhandene zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht, das es nur im Fernabsatz, wie Online- und Versandhandel gibt, hinreichend vor Übereilung und Überrumpelung geschützt. Viele Interaktive Händler gewähren darüber hinaus noch wesentlich längere "Money Back"-Garantien oder einen "Kauf auf Probe". So kann sich der Käufer von Waren im Internet  über einen Zeitraum von zwei (bei "Kauf auf Probe" regelmäßig dann insgesamt vier) Wochen überlegen, ob er die Ware behalten und an den Vertrag gebunden sein möchte.

Und: Durch den Gesetzentwurf werden unseriöse Dienstleister und seriöse Online-Händler völlig undifferenziert über eine Kamm geschoren. Zudem wird eine innovative, wachsende und beschäftigungsstarke Branche, die für einen Großteil des Wachstumserfolges im Einzelhandel insgesamt verantwortlich ist, ohne Grund unter "Generalverdacht" gestellt. Ich finde, es ist an der Zeit, den E-Commerce als ganz normalen, alltäglichen Bestandteil der Geschäfte des täglichen Lebens zu akzeptieren. Ohne zu bagatellisieren: Nur weil einzelne Läden Ihrer Preisauszeichnungpflicht vielleicht nicht immer vollständig nachkommen, verlangt doch auch niemand, dass die Kunden an der Ladenkasse noch einen "roten Knopf" mit der Aufschrift: "zahlungspflichtig einkaufen"  drücken - oder?

Die aktuelle Fassung des Regierungsentwurfs ist m.E. jedoch als Kompromiss so auch für die Online-Händler tragbar: Die Informationen wie Vertragsdauer, Preis und Versandkosten müssen nicht mehr - wie im ersten Gesetzesentwurf aus dem Herbst - zweimal dargestellt werden, ein zusätzlicher Bestätigungsschritt des Kunden entfällt. Gegen den ursprünglichen "Doppelklick" hatte sich der bvh vehement gewehrt. Stattdessen müssen die gängigen Warenkorbsysteme lediglich bezüglich der Beschriftung des Bestellbuttons verändert werden. Dieser Button muss zukünftig mit den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer ähnlichen Formulierung beschriftet werden. Diese Änderung verursacht für die Online-Händler einige Kosten, die jedoch gegenüber dem, was drohte, wohl noch überschaubar sind.

Die Buttonlösung ist auch in der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Fassung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie enthalten und wird daher in Kürze auch in ganz Europa gelten. Daher würde durch diese vorzeitige Regelung auch keine Ausnahmeregelung für deutsche Online-Händler geschaffen - das europäische Gleichgewicht bleibt gewahrt.

Aber jubeln kann ich für die Online-Händler darüber nicht.

Christoph Wenk-Fischer

Christoph Wenk-FischerPermalinkKommentare 0
Tags: button, online, e-commerce, gesetzentwurf, verbraucherschutz
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