Zollrechtliches Ausfuhrverfahren – Pflicht zur Abgabe elektronischer Voranmeldungen bei Warenausfuhr in die Russische Föderation
verfasst am 18.09.2012 von Katrin Triebel
Auch wenn Warenlieferungen nach Russland nicht unbedingt zum Tagesgeschäft der bvh-Mitgliedsunternehmen zählen, möchte ich Ihnen die nachfolgende Information nicht vorenthalten.
Mit Wirkung vom 17. Juni 2012 muss für Waren, die mit dem Kfz in das Zollgebiet der Russischen Zollunion verbracht werden, mindestens zwei Stunden vor Einfuhr, eine obligatorische Voranmeldung bei der Russischen Zollunion in russischer Sprache elektronisch eingereicht werden.
Ausnahmen bilden:
- Waren und Transportmittel, die von natürlichen Personen für die Privatnutzung befördert werden,
- Waren in internationalen Postsendungen,
- Waren und Transportmittel zum Zweck der Beseitigung von Katastrophen, Unfällen,
- Militärlasten und
- Waren, die im Carnet ATA-Verfahren verbracht werden
Die Übermittlung der Voranmeldung erfolgt über
- Webportale der Zollbehörden und
- jeweils zugelassene Informationssysteme der Zollbehörden der Mitgliedstaaten der Zollunion und beteiligten Personen.
In der Russischen Föderation wird das Portal des Föderalen Zolldienstes der RF (FZD) „Elektronische Informationsübermittlung“ genutzt, das eine kostenlose Möglichkeit für die Übermittlung der Voranmeldung sowie der elektronischen Kopie der Versandanmeldung bietet.
Sind die eingeführten Waren am Ankunftsort für den Versandhandel vorgesehen muss von der Zollbehörde das dafür erforderliche Formular zur Einfuhr abgefordert werden.
Die Zollbehörden Russlands haben hierzu ein ausführliches Merkblatt in Russisch herausgegeben, das der Sprachendienst des BMF ins Deutsche übersetzt hat.
Interessenten stelle ich dieses Merkblatt auf Anfrage gerne zur Verfügung.
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