Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: Vorgehen des ULD gegen Facebook fraglich
Verfasst am 24.10.2011 von Stephanie Schmidt
Am 21. Oktober wurde ein Gutachten veröffentlicht, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Auftrag des FDP-Bundestagsabgeordneten Sebastian Blumenthal erstellt hat. Gegenstand des Gutachtens ist die Vorgehensweise des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) hinsichtlich des Facebook "Gefällt mir"-Buttons und der Fanpages bei Facebook.
Das 20-seitige Gutachten bringt deutliche Zweifel an der Zuständigkeit des ULD für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Telemediengesetz (TMG) zum Ausdruck und vertritt die Ansicht, dass für die angedrohte Verhängung von Bußgeldern nicht das ULD, sondern das Landesinnenministerium zuständig sei.
Ebenso hatte sich Rechtsanwalt Niko Härting hier bereits in seinem Blogbeitrag vom 25.08. geäußert:
blog.versandhandel.org/bvh-blog/blog-post/2011/08/25/zustaendigkeit-der-landesdatenschutzbehoerden-fuer-bussgeldbescheide-bei-verstoessen-gegen-das-telem/
Auch in rechtlicher Hinsicht beurteilt das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes die Analyse des ULD als unzureichend. Die rechtliche Bewertung sei "teilweise lückenhaft und nicht durchgängig nachvollziehbar" (S. 18). Zwar gehe "das ULD in seiner Beurteilung überwiegend von vertretbaren Rechtsauffassungen aus," jedoch sei "der durch das ULD erweckte Eindruck, die untersuchten Sachverhalte würden eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen, unzutreffend" (S. 19).
Abschließend kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, es könne "daher keine abschließende Empfehlung hinsichtlich einer Entfernung der durch das ULD als datenschutzrechtlich unzulässig bewerteten Angebote gegeben werden."
Für Nutzer der entsprechenden Facebook-Angebote ist das leider noch keine Entwarnung, denn das ULD hält sein Drohpotenzial weiter aufrecht. Die Gespräche mit Facebook seien bislang ergebnislos geblieben. Nun will das ULD eine rechtliche Klärung vor Gerichten anstreben.
Da Gerichtsverfahren oft recht langwierig sind, dürfte es für die Nutzer von Facebook also erst einmal bei der fehlenden Rechtssicherheit bleiben. Eine sehr unbefriedigende Situation!
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes finden Sie hier:
www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Gutachten_Facebook_FINAL.pdf
Weitere Informationen:
https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/36162329_kw43_pa_neue_medien/index.html
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