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SEPA und seine Folgen

verfasst am 7.8.2012 von Ingmar Böckmann


Die Umsetzung von SEPA, dem Single Euro Payment Area schreitet voran. Wenn sich an den Kriterien zur Einführung von SEPA nichts mehr ändert, werden ab dem 1. Februar 2014 Lastschriften im E-Commerce der Vergangenheit angehören.

Welche Kriterien sind das, wer legt diese fest und warum sollen die Verbraucher auf die zweitbeliebteste Zahlart verzichten?

Ab dem 1. Februar 2014 sollen laut Deutscher Kreditwirtschaft (DK) ausschließlich handschriftlich unterschriebene Aufträge ein gültiges Mandat für eine SEPA-Lastschrift erzeugen. Rein theoretisch könnte der E-Commerce also dem Kunden einen Auftrag zur Erteilung einer SEPA-Lastschrift zukommen lassen, die dieser dann handschriftlich unterschreibt und daraufhin per Post (Fax, EMail etc. existieren im Universum der DK nicht) an den Händler zurücksendet, damit dieser die SEPA-Lastschrift dann bei seiner Bank einreichen kann. Klingt nicht nach einem erfolgversprechenden Konzept für eine Bezahllösung.

Was ist mit elektronischen Identifikationsmitteln wie dem Neuen Personalausweis (nPA), der DE-Mail oder dem E-Postbrief?

Für die DK alles keine ausreichend sicheren Lösungen. Nur die handgeschriebene Unterschrift ist sicher genug!
Die DK begründet ihr Vorgehen damit, dass sie an das Rulebook des European Payment Council (EPC) gebunden ist. Und tatsächlich bewegen sich auch alle Vorschriften, die die DK für SEPA-Lastschriften durchsetzen möchte im Rahmen dieses Regelwerks. Nur nutzt die DK vorhandene Spielräume nicht ansatzweise aus! Es gibt im Rulebook keine Regel die eindeutig vorschreibt das eine SEPA-Lastschrift handschriftlich unterschrieben sein muss. Genauso könnte auch die Signierfunktion oder die eID-Funktion des neuen Personalausweises als "Unterschrift" dienen.

Warum also soll das elektronische Lastschriftverfahren abgeschafft werden?

Nun, die Antwort ist so simpel wie einleuchtend: Den Banken ist das eLV zu billig. Mit anderen Bezahlverfahren lässt sich einfach mehr Gewinn machen. Also macht man die SEPA-Lastschrift so umständlich wie möglich.

Was kann man dagegen tun?

Der bvh engagiert sich bei SEPA folgendermaßen:

  1. Wollen wir erreichen über das so genannte SEPA-Begleitgesetz, welches die Einführung von SEPA bis 2016 regelt das altbekannte eLV zumindest übergangsweise erhalten bleibt.
  2. Wollen wir erreichen das im Regelwerk der DK Identifikationsmittel wie der nPA, DE-Mail oder der E-Postbrief, die ja extra für solche Zwecke teuer angeschafft wurden gleichrangig mit der Unterschrift verwendet werden können.
  3. Versuchen wir Öffentlichkeit zu erzeugen um auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Leider sind die Folgen der Umsetzung eines eigentlich absolut wünschenswerten vereinheitlichten europäischen Zahlungsraumes vielen noch nicht klar. Das muss sich, unter anderem auch durch diesen Beitrag dringend ändern!
Ingmar BöckmannPermalinkKommentare 10
Tags: sepa, dk, npa, bezahlarten, e-postbrief
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