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Neue Regelungen zur Restschuldbefreiung beschlossen
Verfasst am 17.05.2013 von Stephanie Schmidt
Der Bundestag hat gestern ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Durch die Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens soll gescheiterten Unternehmern und Personen, die in die Insolvenz geraten, ein finanzieller Neuanfang ermöglicht werden.
Ab dem 1.Juli 2014 können Schuldner eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren beantragen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten begleichen können. Bisher betrug dieser Zeitraum sechs Jahre.
Mit der Neuregelung sollen für den Schuldner Anreize gesetzt werden, durch Begleichung eines möglichst hohen Anteils seiner Forderungen eine frühzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen. Für die Gläubiger hat dies die positive Wirkung, dass sie noch einen bedeutenden ihrer Forderungen realisieren können, während sie nach der bisherigen Rechtslage bei einer Restschuldbefreiung nach sechs Jahren oft leer ausgingen. Nach fünf Jahren sieht die Neuregelung eine vorzeitige Restschuldbefreiung dann vor, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen werden können. Zudem besteht für Gläubiger zukünftig jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.
Erfreulich ist, dass die Mindestbefriedigungsquote von ehemals 25 Prozent im Regierungsentwurf nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags auf 35 Prozent heraufgesetzt wurde. Eine Anhebung der Quote hatte auch der bvh im Gesetzgebungsverfahren angeregt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.
Hybrid-TV – Neue Freiheit für die Werbung?
Hinweis vom 08.05.2013 auf den Beitrag von Roland Eisenbrand, ONEtoONE

Nationale TV-Vermarkter preisen verstärkt Kampagnenangebote an, die klassische TV-Werbung mit dem Internet verknüpfen und hybride TV-Technologien nutzen. Noch gibt es allerdings kein einheitliches Medienrecht für „Werbung mit dem Red-Button“. In einem Artikel für ONEtoONE informieren die Rechtsanwälte Dr. Stefan Engels und Dr. Michael Stulz-Herrnstadt (Bird & Bird) über den aktuellen Spagat zwischen neuer Werbefreiheit und etwaigen Grenzen.
Hier geht es zum Beitrag:
http://www.onetoone.de/Hybrid-TV-Neue-Freiheit-fuer-die-Werbung-23575.html
Spielzeug einfach und unkompliziert ausleihen!
verfasst am 07.05.2013 von Johanna Voigtmann
Abo-Commerce wird immer beliebter. Immer mehr Unternehmen bieten die verschiedensten und verrücktesten Abos online an.
Ein Berliner Start-up-Unternehmen, welches im Jahr 2012 gegründet wurde, hat mich besonders neugierig auf sein Abo-Modell gemacht. Bei "Meine-Spielzeugkiste" kann man sich 2 - 6 hochwertige Kinderspielzeuge versandkostenfrei zusenden lassen. Das Spielzeug kann man so lange behalten wie man möchte, da es keine bestimmte Rückgabefrist gibt. Die Idee die sich hinter "Meine-Spielzeugkiste" verbirgt, ist: Man leiht sich Kinderspielzeug aus, so oft wie man möchte und sendet es zurück, wenn einem die "Lust" daran vergeht und lässt sich einfach neues Spielzeug für sein Kind zukommen. Das Spielzeug wird von Experten und Eltern ausgewählt und genau auf die Bedürfnisse und die Förderung in der Entwicklung von Kindern in diversen Altersklassen ausgewählt.
Es werden verschiedene Größen an Spielzeugboxen angeboten. Für 14 Euro im Monat bekommt man die „Spielzeugkiste S“ mit 2 Spielzeugen, für 24 Euro im Monate die „Größe M“ mit 4 Spielzeugen und die „Spielzeugkiste L“ die 6 Spielzeuge beinhaltet, erhält man für 34 Euro im Monat. Die Boxen werden versandkostenfrei nach Hause geliefert und können kostenlos und ohne eine bestimmte Frist wieder zurück gesendet werden. Sobald die Spielzeuge wieder beim Anbieter eintreffen, werden sie auf Vollständigkeit und eventuelle Beschädigungen geprüft. Beschädigtes oder auch nur teilweise beschädigtes Spielzeug wird sofort aussortiert. Das restliche Spielzeug wird einem Reinigungsprozess unterzogen. Zuerst wird es in Seifenlauge gereinigt und anschließend mit einem desinfizierenden Reinigungsmittel behandelt. Als nächstes wird das Spielzeug wieder verschweißt und kann an das nächste Kind verschickt werden.
Das Abo kann jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, ansonsten verlängert es sich automatisch um einen Monat.
Aber nicht nur ausleihen kann man die diversen Spielzeuge, denn wenn das Spielzeug einen persönlich und natürlich auch das Kind überzeugt hat, ist es möglich, es käuflich mit einem Rabatt von 30 % zum Neukaufpreis zu erwerben.
Ich persönlich finde, dass diese Art von Abo-Commerce eine tolle und lukrative Idee ist. Denn ich als große Schwester von drei Geschwistern weiß sehr gut, wie es ist, wenn das Kinderzimmer vor lauter Spielzeug überquillt. Gewisses Spielzeug wird im Laufe der Zeit uninteressant und einfach nicht mehr benutzt. Bei diesem Konzept wird „frischer Wind“ ins Kinderzimmer gebracht. Außerdem wird Kindern in gewissen Abständen und für wenig Geld immer wieder abwechslungsreiches und lehrreiches Spielzeug geboten, welches nicht nur die Entwicklung fördert, sondern auch Freude bringt und qualitativ hochwertig ist.
