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Neue Regelungen zur Restschuldbefreiung beschlossen

Verfasst am 17.05.2013 von Stephanie Schmidt

Der Bundestag hat gestern ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte  beschlossen. Durch die Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens soll gescheiterten Unternehmern und Personen, die in die Insolvenz geraten, ein finanzieller Neuanfang ermöglicht werden.

Ab dem 1.Juli 2014 können Schuldner eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren beantragen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten begleichen können. Bisher betrug dieser Zeitraum sechs Jahre. 

Mit der Neuregelung sollen für den Schuldner Anreize gesetzt werden, durch Begleichung eines möglichst hohen Anteils seiner Forderungen eine frühzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen. Für die Gläubiger hat dies die positive Wirkung, dass sie noch einen bedeutenden ihrer Forderungen realisieren können, während sie nach der bisherigen Rechtslage bei einer Restschuldbefreiung nach sechs Jahren oft leer ausgingen. Nach fünf Jahren sieht die Neuregelung eine vorzeitige Restschuldbefreiung dann vor, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen werden können. Zudem besteht für Gläubiger  zukünftig jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.

Erfreulich ist, dass die Mindestbefriedigungsquote von ehemals 25 Prozent im Regierungsentwurf nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags auf 35 Prozent heraufgesetzt wurde. Eine Anhebung der Quote hatte auch der bvh im Gesetzgebungsverfahren angeregt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

Stephanie SchmidtPermalinkKommentare 0
Tags: restschuldbefreiungsverfahren, insolvenz, bundestag
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Potemkinsche Dörfer? Kriterien für die "eTown" der Zukunft

verfasst von Martin Groß-Albenhausen am 16. Mai 2013
Lösungen für den Handel 2020 - Beiträge mit diesem Icon kennzeichnen Themen, die auf dem etailment Summit 2.013 in Berlin diskutiert werden.

Zum zweiten Mal hat Google gemeinsam mit dem Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln besonders Internet-affine, kreisfreie Städte ermittelt und daraus zehn „eTowns“ ausgezeichnet. Das sind solche Städte, die gegenüber dem regionalen Umfeld deutlich höhere Werte der Online-Indiktatoren ausweisen. In diesem Jahr sind dies:

  • • Dresden (PLZ-Gebiet 0)
  • • Brandenburg an der Havel (PLZ-Gebiet 1)
  • • Kiel (PLZ-Gebiet 2)
  • • Kassel (PLZ-Gebiet 3)
  • • Osnabrück (PLZ-Gebiet 4)
  • • Koblenz (PLZ-Gebiet 5)
  • • Frankenthal (PLZ-Gebiet 6)
  • • Landau (PLZ-Gebiet 7)
  • • Ingolstadt (PLZ-Gebiet 8)
  • • Erfurt (PLZ-Gebiet 9)

Nun ist jede Auszeichnung nur so aussagekräftig wie die zu Grunde liegenden Kriterien. Sie werden hier aus dem seit 2011 erhobenen Business Model Monitor Digital des IW und der BITKOM und dem Zuwachs an AdWords-Nutzern ermittelt.

Damit misst der eTown-Award solche Städte, die relativ mehr Unternehmen mit hohem Digitalisierungsgrad haben als ihr Umfeld und auch das Internet im Vergleich aktiver für den Ausbau des Geschäftserfolgs nutzen.

So weit, so „e“. Toni Heide, der in Dresden – einer der eTowns 2013 – Fruchtsaft-Konzentrat unter der Domain deinsaft.de produziert und vertreibt, lobt denn auch die Möglichkeiten, durch den konsequenten Einsatz von Onlinewerbung regionale Bekanntheit zu erreichen und überregional Kunden zu gewinnen.

Auf meine Frage, ob der eigentliche Akt der „Gründung“ von deinsaft.de mit seinen diversen Behördengängen ein digitaler Prozess war, gilt auch für die eTown Dresden: ein komplett analoger Weg.

So erinnert mich diese Betrachtung der eTown an schön herausgeputzte Fassaden, die alte Bausubstanz verbergen. Wenn überhaupt welche da ist. 

So what? Aus eigener Erfahrung gesprochen: In Berlin wird, verglichen mit Bonn, in den Ämtern und Behörden noch in Keilschrift gemeisselt. Dem Online-Gründerboom tut dies keinen Abbruch. Man sollte digitale Prozesse in der Verwaltung als Standortfaktor also nicht überbewerten.

Aber wenn es um die Stadtentwicklung außerhalb der Boom-Städte geht, können solche entschiedenen Hinwendungen zum Internet als Leitmedium dann doch Investitionen anlocken. Für die Ansiedlung eines Großbetriebes werden Bebauungspläne geändert und Autobahnzufahrten verlegt. Was ist die digitale Autobahnzufahrt?

Genau hier hakt es häufig. Stadtentwickler sehen im Internet, wenn nicht eine Bedrohung, so doch bestenfalls ein notwendiges Übel. Eine Website muss sein, klar. Aber zu welchem Zweck, wie optimiert, mit welchen KPIs - das ist oft nicht zu erkennen.

Als ein Verfechter des Subsidiaritätsprinzips habe ich damit zunächst keine Schwierigkeiten. Onlinehändler zahlen zuweilen selbst für die Autobahnanbindung des Logistikzentrums. Geschäftsmodelle wie kaufda.de oder lokale Shopping-Apps wie Gettings oder, natürlich, Google springen dort ein, wo die Werbegemeinschaften mangels Knowhow oder Affinität passen müssen.

Für den Händler bedeutet das letztlich die Entscheidung, wer künftig der relevantere Werbepartner ist. Den kann er sich aussuchen. Die Stadtverwaltung nicht. Oder doch?

Eine eTown anhand der Werbeaktivität oder der digitalen Ausrichtung der Unternehmen zu bewerten, liefert also einen wichtigen Indikator: Auf solchem Nährboden können die Netzwerke wachsen, die Innovation treiben.

Dazu zählt aber auch, ob eine Stadt selbst die Chancen ergreift und die Infrastruktur baut, die eine Region beschleunigt. Dabei geht es nicht um das Verlegen von Glasfaserkabeln oder die Einrichtung von „Free Wifi“-Zonen. Es geht auch nicht darum, neue Firmen mit einem „e“ vor dem Namen in die Region zu ziehen. Sondern darum, die bestehenden Wirtschaftsunternehmen darin zu unterstützen, die Digitalisierung zu bewältigen: durch gezielte Investitionen, Förderung von Qualifizierungsinitiativen, eigene Best Practice darin, als Stadt „relevant“ zu werden oder zu bleiben.

Deutschland – sagte Alastair Bruce von Google heute bei der Vorstellung der eTowns 2013 – hat eine große Stärke gerade in seiner Regionalisierung. Diese Stärke kann man nur mit dem Internet bewahren, nicht dagegen. Das ist die Herausforderung u.a. für den Deutschen Städte- und Gemeindenbund. Dass dieser die eTowns-Studie unterstützt, werte ich als positives Signal.

Zum Thema „Regionales Online-Marketing“ veranstaltet der bvh gemeinsam mit der Unternehmensberatung elaboratum am 6. Juni 2013 ein eigenes Seminar. Mehr Informationen gibt es hier, die Anmeldung erfolgt direkt bei elaboratum.

Auf dem etailment Summit am 6.+7. November wird die „Smart City“ eines der Leitthemen - aus Perspektive des Handels, der Services und der Kunden.

Martin Gross-AlbenhausenPermalinkKommentare 0
Tags: etowns-award, google, etailment-summit, stadtentwicklung
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Was den Einzelhändler ausmacht (nach Meinung des HDE...)

verfasst von Martin Groß-Albenhausen am 23.4.2013

Seit vergangener Woche wird die Erprobungsverordnung des IHK-Ausbildungsberufs „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“ evaluiert. Darin soll die seit 2009 geltende, „gestreckte“ Abschlussprüfung sowie die Organisation der Pflicht- und Wahlqualifikationen analysiert werden, u.a. mit diesen Fragen:

  • Welche Relevanz haben die einzelnen Wahlqualifikationseinheiten?
  • Wie erfolgt die warenkundliche Ausbildung derzeit und wie zufriedenstellend ist diese Situation?
  • Welche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche bezüglich der Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans gibt es?

Speziell die kleinen und mittleren Unternehmen unserer Branche fordern lange einen eigenen Ausbildungsweg „Internet-Kaufmann“ bzw. „Online-Kaufmann“. Der bvh hat deshalb seit vergangenem Herbst das Gespräch mit dem DIHK und in der Folge mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) gesucht.

Unser Ziel ist eine Überarbeitung des Rahmenlehrplans, damit IHK-Einzelhandels-Kaufleute sofort in den vielfältigen Anforderungen des Online- und Versandhandels eingesetzt werden können. Und damit die vielen klassischen und neuen Distanzhändler, die nichts anderes treiben als Einzelhandel, auch selbst Einzelhandels-Kaufleute mit ausbilden können. Wie sonst soll der Einzelhandel Zukunft haben, wenn er nicht den E-Commerce als Kernkompetenz betrachtet und zum genuinen Bestandteil der Ausbildung macht? Und wirklich die Besten als Ausbilder heranzieht?

Die Fakten liegen in Deutschland auf dem Tisch. Eine Schlagzeile der Wirtschaftswoche vor 14 Tagen: „Im Einzelhandel wächst nur das Online-Geschäft“. Innovationsdruck und Wettbewerb um gute Azubis werden den Mittelstand massiv treffen, wie jüngst das Manager-Magazin berichtete:

Nicolai Mattern, der Personalleiter des Berliner KadeWe, sieht gar angesichts einer sich wandelnden und internationalisierten Wirtschaft "wachsende Herausforderungen" für die Unternehmen, um qualifizierte Nachwuchskräfte für sich zu gewinnen, es gäbe ein "essentielles" Problem. Es scheint, dass Betriebe mit hohen Standards weniger Sorgen um Azubis haben. Ein attraktives Arbeitsumfeld erzeugt geringere Abbrecherquoten.

Die Online-Branche ist inzwischen als Arbeitgeber ein Faktor geworden, wohingegen die Innenstädte strukturelle Probleme und Leerstand verzeichnen. Die Loyalität der Kunden gehört heute weit stärker dem (guten) Onlineshop, in dem sie Sortiment in Breite und Tiefe finden, die der stationäre Handel nicht abbilden kann – nicht unsere Worte, sondern eine Analyse des Shoppingcenter-Betreibers ECE. Netscape-Gründer und Investor Marc Andreessen sieht deshalb den stationären Handel und auch die Malls in ihrer Existenz bedroht:

“Retail guys are going to go out of business and ecommerce will become the place everyone buys. We’re still pre-death of retail, and we’re already seeing a huge wave of growth. The best in class are going to get better and better. … Retail chains are a fundamentally implausible economic structure if there’s a viable alternative. You combine the fixed cost of real estate with inventory, and it puts every retailer in a highly leveraged position. Few can survive a decline of 20 to 30 percent in revenues. It just doesn’t make any sense for all this stuff to sit on shelves. There is fundamentally a better model.”

Falsch? Die Antwort, die die Repräsentanten des stationären Einzelhandels darauf geben, lautet: Wir ändern nichts an der Ausbildung. E-Commerce ist und bleibt eine Zusatzqualifikation, eine Wahl, keine Pflicht.

Das Kerngeschäft des Einzelhändlers gemäß HDE - ist die Kasse im Laden.

Damit jedenfalls hat der für Bildung und Berufsbildung zuständige Referent im HDE unsere Veränderungsvorschläge und ein Berufsbild eines Einzelhandelskaufmanns, der von allen Interaktiven Händlern ausgebildet werden könnte, abgelehnt:

Dieser Beruf ist (wie auch der zweijährige Verkäuferberuf) selbstverständlich an den stationären Einzelhandel gerichtet. Wir haben uns sowohl 1987 als auch 2003/04 an den Anforderungen des stationären Einzelhandels ausgerichtet. … Reine Versender oder Online-Händler haben mit Sicherheit große Probleme, mindestens die Berufsbildpositionen und WQs [Wahlqualifikationen] Marketingmaßnahmen, Beratung/Ware/Verkauf, Warensortiment, Kunden- und Dienstleistungsorientiertes Verhalten, Kommunikation mit Kunden, Servicebereich Kasse, Warenpräsentation, Beratung und Verkauf, Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen, Kasse, Marketing in der betrieblichen Praxis zu vermitteln.
(Schreiben an den bvh vom 22. April 2013)

Diese auch künftig geltende „eindeutige Schwerpunktsetzung des Berufs“ schließe natürlich nicht aus, dass ausgelernte Kaufleute im Einzelhandel auch im reinen Onlinehandel einmal tätig sein können. Das also ist das Bild, das der HDE vom Versand- und Onlinehandel hat:

  • Kein Marketing (was machen wir da eigentlich den ganzen Tag mit SEO, SEA, Display, Affiliates, E-Mail, Beilagen, Direct Mails, Katalogen, Magalogen, Außenwerbung, TV-Spots, Mobile Coupons…?)
  • keine Beratung im Verkauf (wozu haben wir eigentlich Recommendation Engines, Callcenter, Online-Beratung und sogar entsprechende Geschäftsmodelle wie Outfittery?)
  • kein Einkauf und keine Sortimentsentwicklung (ich zitiere mal die klassische Unterscheidung: „a store sells what it buys, a catalog buys what it sells“)
  • keine Service-Mentalität (kostenlose Retouren, Rücknahme gesetzlich geregelt, Helpdesks, „fanatischer“ Customer Service … hab ich das nur geträumt?)
  • keine Kommunikation mit dem Kunden (ich wünsche dem HDE mal einen netten Social Media Shitstorm, um zu erleben, was Kommunikation mit dem Kunden im Jahr 2013 bedeutet.)

Ohne Zustimmung des HDE, so die bedauernde Auskunft des DIHK an den bvh, könne das Berufsbild des Einzelhandelskaufmanns wohl nicht geändert werden. Ein eigener Ausbildungsweg hingegen sei faktisch nicht zu etablieren. Aber der HDE habe ja vernünftige Vorschläge, was im Online- und Versandhandel ausgebildet werden könnten: Kaufmann/Kauffrau für Dialogmarketing, Kaufmann für Marketingkommunikation, Lager-, Logistik- und IT-Berufe, Kaufmann im Groß- und Außenhandel…

Der HDE macht also das, was Verkäufer auf der Fläche nach Volkes Meinung am besten können: Er hält die Kasse fest. Wenn das so ist, dann kann der HDE schwer ein Partner sein, der ernsthaft Einzelhandel im E-Commerce-Zeitalter betreiben, gestalten oder diskutieren will.

Martin Gross-AlbenhausenPermalinkKommentare 5
Tags: hde, dihk, ausbildung, einzelhandel, filialen, kasse, personal
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