Neue Regelungen zur Restschuldbefreiung beschlossen

Verfasst am 17.05.2013 von Stephanie Schmidt

Der Bundestag hat gestern ein Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte  beschlossen. Durch die Verkürzung der Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens soll gescheiterten Unternehmern und Personen, die in die Insolvenz geraten, ein finanzieller Neuanfang ermöglicht werden.

Ab dem 1.Juli 2014 können Schuldner eine Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren beantragen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen und die Verfahrenskosten begleichen können. Bisher betrug dieser Zeitraum sechs Jahre. 

Mit der Neuregelung sollen für den Schuldner Anreize gesetzt werden, durch Begleichung eines möglichst hohen Anteils seiner Forderungen eine frühzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen. Für die Gläubiger hat dies die positive Wirkung, dass sie noch einen bedeutenden ihrer Forderungen realisieren können, während sie nach der bisherigen Rechtslage bei einer Restschuldbefreiung nach sechs Jahren oft leer ausgingen. Nach fünf Jahren sieht die Neuregelung eine vorzeitige Restschuldbefreiung dann vor, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen werden können. Zudem besteht für Gläubiger  zukünftig jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen.

Erfreulich ist, dass die Mindestbefriedigungsquote von ehemals 25 Prozent im Regierungsentwurf nach der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestags auf 35 Prozent heraufgesetzt wurde. Eine Anhebung der Quote hatte auch der bvh im Gesetzgebungsverfahren angeregt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

Stephanie SchmidtPermalinkKommentare 0
Tags: restschuldbefreiungsverfahren, insolvenz, bundestag
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Potemkinsche Dörfer? Kriterien für die "eTown" der Zukunft

verfasst von Martin Groß-Albenhausen am 16. Mai 2013
Lösungen für den Handel 2020 - Beiträge mit diesem Icon kennzeichnen Themen, die auf dem etailment Summit 2.013 in Berlin diskutiert werden.

Zum zweiten Mal hat Google gemeinsam mit dem Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln besonders Internet-affine, kreisfreie Städte ermittelt und daraus zehn „eTowns“ ausgezeichnet. Das sind solche Städte, die gegenüber dem regionalen Umfeld deutlich höhere Werte der Online-Indiktatoren ausweisen. In diesem Jahr sind dies:

  • • Dresden (PLZ-Gebiet 0)
  • • Brandenburg an der Havel (PLZ-Gebiet 1)
  • • Kiel (PLZ-Gebiet 2)
  • • Kassel (PLZ-Gebiet 3)
  • • Osnabrück (PLZ-Gebiet 4)
  • • Koblenz (PLZ-Gebiet 5)
  • • Frankenthal (PLZ-Gebiet 6)
  • • Landau (PLZ-Gebiet 7)
  • • Ingolstadt (PLZ-Gebiet 8)
  • • Erfurt (PLZ-Gebiet 9)

Nun ist jede Auszeichnung nur so aussagekräftig wie die zu Grunde liegenden Kriterien. Sie werden hier aus dem seit 2011 erhobenen Business Model Monitor Digital des IW und der BITKOM und dem Zuwachs an AdWords-Nutzern ermittelt.

Damit misst der eTown-Award solche Städte, die relativ mehr Unternehmen mit hohem Digitalisierungsgrad haben als ihr Umfeld und auch das Internet im Vergleich aktiver für den Ausbau des Geschäftserfolgs nutzen.

So weit, so „e“. Toni Heide, der in Dresden – einer der eTowns 2013 – Fruchtsaft-Konzentrat unter der Domain deinsaft.de produziert und vertreibt, lobt denn auch die Möglichkeiten, durch den konsequenten Einsatz von Onlinewerbung regionale Bekanntheit zu erreichen und überregional Kunden zu gewinnen.

Auf meine Frage, ob der eigentliche Akt der „Gründung“ von deinsaft.de mit seinen diversen Behördengängen ein digitaler Prozess war, gilt auch für die eTown Dresden: ein komplett analoger Weg.

So erinnert mich diese Betrachtung der eTown an schön herausgeputzte Fassaden, die alte Bausubstanz verbergen. Wenn überhaupt welche da ist. 

So what? Aus eigener Erfahrung gesprochen: In Berlin wird, verglichen mit Bonn, in den Ämtern und Behörden noch in Keilschrift gemeisselt. Dem Online-Gründerboom tut dies keinen Abbruch. Man sollte digitale Prozesse in der Verwaltung als Standortfaktor also nicht überbewerten.

Aber wenn es um die Stadtentwicklung außerhalb der Boom-Städte geht, können solche entschiedenen Hinwendungen zum Internet als Leitmedium dann doch Investitionen anlocken. Für die Ansiedlung eines Großbetriebes werden Bebauungspläne geändert und Autobahnzufahrten verlegt. Was ist die digitale Autobahnzufahrt?

Genau hier hakt es häufig. Stadtentwickler sehen im Internet, wenn nicht eine Bedrohung, so doch bestenfalls ein notwendiges Übel. Eine Website muss sein, klar. Aber zu welchem Zweck, wie optimiert, mit welchen KPIs - das ist oft nicht zu erkennen.

Als ein Verfechter des Subsidiaritätsprinzips habe ich damit zunächst keine Schwierigkeiten. Onlinehändler zahlen zuweilen selbst für die Autobahnanbindung des Logistikzentrums. Geschäftsmodelle wie kaufda.de oder lokale Shopping-Apps wie Gettings oder, natürlich, Google springen dort ein, wo die Werbegemeinschaften mangels Knowhow oder Affinität passen müssen.

Für den Händler bedeutet das letztlich die Entscheidung, wer künftig der relevantere Werbepartner ist. Den kann er sich aussuchen. Die Stadtverwaltung nicht. Oder doch?

Eine eTown anhand der Werbeaktivität oder der digitalen Ausrichtung der Unternehmen zu bewerten, liefert also einen wichtigen Indikator: Auf solchem Nährboden können die Netzwerke wachsen, die Innovation treiben.

Dazu zählt aber auch, ob eine Stadt selbst die Chancen ergreift und die Infrastruktur baut, die eine Region beschleunigt. Dabei geht es nicht um das Verlegen von Glasfaserkabeln oder die Einrichtung von „Free Wifi“-Zonen. Es geht auch nicht darum, neue Firmen mit einem „e“ vor dem Namen in die Region zu ziehen. Sondern darum, die bestehenden Wirtschaftsunternehmen darin zu unterstützen, die Digitalisierung zu bewältigen: durch gezielte Investitionen, Förderung von Qualifizierungsinitiativen, eigene Best Practice darin, als Stadt „relevant“ zu werden oder zu bleiben.

Deutschland – sagte Alastair Bruce von Google heute bei der Vorstellung der eTowns 2013 – hat eine große Stärke gerade in seiner Regionalisierung. Diese Stärke kann man nur mit dem Internet bewahren, nicht dagegen. Das ist die Herausforderung u.a. für den Deutschen Städte- und Gemeindenbund. Dass dieser die eTowns-Studie unterstützt, werte ich als positives Signal.

Zum Thema „Regionales Online-Marketing“ veranstaltet der bvh gemeinsam mit der Unternehmensberatung elaboratum am 6. Juni 2013 ein eigenes Seminar. Mehr Informationen gibt es hier, die Anmeldung erfolgt direkt bei elaboratum.

Auf dem etailment Summit am 6.+7. November wird die „Smart City“ eines der Leitthemen - aus Perspektive des Handels, der Services und der Kunden.

Martin Gross-AlbenhausenPermalinkKommentare 0
Tags: etowns-award, google, etailment-summit, stadtentwicklung
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Hybrid-TV – Neue Freiheit für die Werbung?

Hinweis vom 08.05.2013 auf den Beitrag von Roland Eisenbrand, ONEtoONE

Nationale TV-Vermarkter preisen verstärkt Kampagnenangebote an, die klassische TV-Werbung mit dem Internet verknüpfen und hybride TV-Technologien nutzen. Noch gibt es allerdings kein einheitliches Medienrecht für „Werbung mit dem Red-Button“. In einem Artikel für ONEtoONE informieren die Rechtsanwälte Dr. Stefan Engels und Dr. Michael Stulz-Herrnstadt (Bird & Bird) über den aktuellen Spagat zwischen neuer Werbefreiheit und etwaigen Grenzen.

Hier geht es zum Beitrag:

http://www.onetoone.de/Hybrid-TV-Neue-Freiheit-fuer-die-Werbung-23575.html

 

Christin SchmidtPermalinkKommentare 0
Tags: hybrid tv, onetoone, roland eisenbrand
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